Nicht wirtschaftlich genutztes stehendes und liegendes Kalamitätsholz sowie Baumstümpfe und Schlagabraum verbleiben auf der Projektfläche in ihrer unbehandelten Form, sofern Gründe des lokalen oder regionalen Waldschutzes (z.B. Borkenkäfer, Waldbrandprävention) oder Gründe der Verkehrs- und Arbeitssicherheit dem nicht entgegenstehen.