Glossar

Detailansicht "Heimische Baumart"

Als heimisch gilt eine Baumart, die ihr Verbreitungsgebiet oder regelmäßiges Wanderungsgebiet ganz oder teilweise
a) im Inland hat oder in geschichtlicher Zeit hatte oder
b) auf natürliche Weise in das Inland ausdehnt. 

Als heimisch gilt eine Baumart auch, wenn sich eine verwilderte oder durch menschlichen Einfluss eingebürgerte Baumart im Inland in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Population erhalten.

Quelle: Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Link

 

Zurück

Auf dem Laufenden bleiben

Sie möchten regelmäßig über alles, was in und um den Wald-Klimastandard herum passiert informiert bleiben? Dann melden Sie sich für unseren Newsletter an.