Als heimisch gilt eine Baumart, die ihr Verbreitungsgebiet oder regelmäßiges Wanderungsgebiet ganz oder teilweise
Als heimisch gilt eine Baumart auch, wenn sich eine verwilderte oder durch menschlichen Einfluss eingebürgerte Baumart im Inland in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Population erhält.
Quelle: Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Link