4.3.1 Indikator - Insignifikante THG-Emissionen & Kohlenstoffpools

Sofern für eine Kategorie der Kohlenstoffpools & THG-Emissionen zu erwarten ist, dass sie sich im Projektszenario nicht negativ entwickelt oder nicht signifikant vom Referenzszenario unterscheidet, kann diese gemäß den Anforderungen des UNFCCC auf null gesetzt werden und wird damit nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt.

Das Gleiche gilt für Kategorien, deren Gesamtmenge als nicht signifikant betrachtet wird.

Unter Einhaltung der Anforderungen des UNFCCC, des Geltungsbereiches (4.1) und der Anwendbarkeit (4.2) der Methode "Wald-Wiederaufbau" werden folgende Kategorien von THG-Emissionen und Kohlenstoffpools nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt:

THG-Emissionen & Kohlenstoffpools

Begründung/Erklärung

Organischer Bodenkohlenstoff

engl. Soil Organic Carbon (SOC)

Es ist anzunehmen, dass sich die Menge an "organischem Bodenkohlenstoff" in beiden Szenarien nicht verringern wird.

Daher wird dieser Kohlenstoffpool unter der Anwendung des Conservative Approaches nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt. 

Sträucher

Es ist anzunehmen, dass sich die Menge an "Sträuchern" in beiden Szenarien nicht signifikant unterscheidet, sodass das Delta der Pools als insignifikant erachtet werden kann.

Daher wird dieser Kohlenstoffpool nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt. 

Totholz

Es ist anzunehmen, dass sich der Umgang mit Kalamitätsholz in beiden Szenarien gleicht (u.a. auf Grundlage der Indikatoren 4.2.3 und 4.2.4), sodass sich die Menge an verbleibendem Holz (welches durch Absterben zu "Totholz" wird) nicht signifikant voneinander unterscheidet.

Daher wird dieser Kohlenstoffpool nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt.

Restbestände

Auf Grundlage des Indikators 4.1.1 kann dieser Kohlenstoffpool in seiner Gesamtmenge als insignifikant beurteilt werden. Er wird auf null gesetzt und nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt.

Nicht-verholzte Biomasse

Blätter, Streu, Gräser, Graswurzeln

Dieser Kohlenstoffpool wird gemäß UNFCCC A/R CDM Methodology in seiner Gesamtmenge als insignifikant beurteilt und daher nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt.

Verbrennung von fossilen Energieträgern zur Projektumsetzung  

Waldarbeiten, Projektmanagement

Diese Kategorie an THG-Emissionen wird gemäß UNFCCC A/R CDM Methodology in ihrer Gesamtmenge als insignifikant beurteilt und daher nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt.

Synthetische Düngemittel

Auf Grundlage des Indikators 4.2.5 können die THG-Emissionen dieser Kategorie in ihrer Gesamtmenge als insignifikant beurteilt werden. Sie werden auf null gesetzt und nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt.

Verbrennung von Biomasse zur Flächenvorbereitung

Auf Grundlage des Indikators 4.2.4 ist anzunehmen, dass sich die "Verbrennung von Biomasse zur Flächenvorbereitung" in beiden Szenarien nicht signifikant voneinander unterscheidet.

Daher werden diese THG-Emissionen nicht für die THG-Bilanzierung ausgewählt.

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