Für die Umsetzung der Projektaktivitäten (4.2.1) werden keine synthetisch hergestellten Düngemittel und Bodenhilfsstoffe eingesetzt.
Organisch hergestellte Düngemittel und Bodenhilfsstoffe sind grundsätzlich zulässig, sofern sie aus ressourcenschonender Herstellung stammen.
Bodenschutz-Kalkungen sind grundsätzlich zulässig.