3.1 Kriterium - Gesetzliche Additionalität

Die gesetzliche Additionalität ist für ein Klimazertifikat bzw. eine Klimaleistung gegeben, wenn das Projekt in einem Land umgesetzt wird, dessen Pariser Klimaziele zwar größtmöglichen Ambitionen entsprechen, aber in ihrer Umsetzung unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen (inkl. staatlicher Förderungen) voraussichtlich nicht erreicht werden.

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